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BGH, 31.01.1997 - 2 StR 620/96 |
Nachträgliches Eingreifen
§ 224 StGB, sukzessiven Mittäterschaft, Umfang der Zurechnung, nichterkannte erschwerende Umstände
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zurechnung erschwerender Umstände im Fall sukzessive Mittäterschaft - Zurechnung erschwerender Umstände, die vor dem Anschluss des später hinzukommenden Mittäters bereits verwirklicht worden waren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eschwege, 14.08.1991 - 429 Js 75149/91
- BGH, 31.01.1997 - 2 StR 620/96
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 336
- StV 1998, 129
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88
Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …
Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 620/96
Da sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGHSt 35, 267). - BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen …
Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 620/96
Der Urteilstenor war lediglich zu ergänzen, da bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe dann, wenn in die einzubeziehende Entscheidung bereits frühere Entscheidungen einbezogen waren, sämtliche Entscheidungen förmlich erneut einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7). - BGH, 24.11.1993 - 2 StR 606/93
Zurechnung eines strafschärfenden Erfolgs bezüglich des Teilnehmers
Auszug aus BGH, 31.01.1997 - 2 StR 620/96
Das war nicht zulässig: Im Falle sukzessiver Mittäterschaft dürfen erschwerende Umstände, die vor dem Anschluß des später hinzukommenden Mittäters bereits verwirklicht worden waren, diesem allenfalls dann zugerechnet werden, wenn er sie kannte und an der Vollendung der erschwerten Tat mitwirkte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Beihilfe 1; Tatumstände 2; § 243 Abs. 1 Regelbeispiel 1; § 25 Abs. 2 Tatbeitrag 3).
- BGH, 15.04.1997 - 4 StR 116/97
spontaner Vergewaltigungsentschluß - §§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 25 Abs. 2 StGB, Grenzen …
Auch sukzessive Mittäterschaft kommt nicht in Betracht: Diese liegt nur vor, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGH StV 1984, 548;… GA 1986, 229; vgl. auch BGH, Beschluß vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96). - BGH, 23.01.2018 - 3 StR 451/17
Rechtsfehlerhafte Zurechnung einer versuchten Totschlagshandlung über die …
Sie setzt voraus, dass ein weiterer Beteiligter in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und sich mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet (BGH, Urteile vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221 f.;… vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 23 f.; vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, NStZ 2016, 607, 609; vom 7. August 1984 - 1 StR 385/84, StV 1984, 507; Beschluss vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96, NStZ 1997, 336). - BGH, 09.09.2020 - 4 StR 117/20
Verwirklichung der gefährlichen Körperverletzung mittels einer lebensgefährdenden …
Zwar ist nach den hierzu getroffenen Feststellungen zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass der zu schweren Hirnverletzungen des Nebenklägers führende Schlag vor dem Hinzutreten des Angeklagten durch einen weiteren Täter in einem anderen Raum erfolgt ist, so dass dem Angeklagten diese bereits abgeschlossene Tatmodalität nicht nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96; vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97; vom 3. Juli 2018 - 4 StR 621/17; vom 10. April 2019 - 4 StR 102/19). - OLG Hamm, 18.11.2004 - 2 Ss 409/04
Mittäterschaft; Beihilfe; Teilnahme; Abgrenzung; arbeitsteiliges Vorgehen, …
So hat der BGH eine Anwendung von Straferschwerungsgründen im Rahmen sukzessiver Mittäterschaft "allenfalls" für möglich gehalten, wenn der Hinzutretende noch an der Vollendung der Tat mitwirkte (BGH StV 1998, 129).